19. Juni 2024
Neue Mietprämie für Arbeitnehmer in Luxemburg ab dem 22. Mai 2024
Das luxemburgische Gesetz vom 22. Mai 2024, das darauf abzielt, den Wohnungsmarkt in Luxemburg anzukurbeln, hat eine neue Mietprämie für Arbeitnehmer eingeführt. Um von einer Befreiung dieser Prämie in Höhe von 25 % profitieren zu können, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
- Die Befreiung ist auf Arbeitnehmer in Luxemburg unter 30 Jahren zu Beginn des Steuerjahres beschränkt.
- Der von luxemburgischen Arbeitgebern gezahlte Betrag darf die vom Arbeitnehmer gezahlte Miete nicht übersteigen.
- Die 25%ige Befreiung ist auf 1.000 Euro begrenzt (wenn der Arbeitgeber eine Mietprämie von 2.000 Euro zahlt, gilt die 25%ige Befreiung nur für einen maximalen Betrag von 1.000 Euro).
- Das jährliche Bruttogehalt des Arbeitnehmers in Luxemburg, einschließlich aller Vergütungen und Vorteile, mit Ausnahme der Mietprämie, darf das Dreißigfache des monatlichen sozialen Mindestlohns für qualifizierte Arbeitnehmer nicht überschreiten.
Im Falle einer Teilzeitarbeit oder eines Teilzeitgehalts wird der monatliche Höchstbetrag der für die Befreiung in Frage kommenden Mietprämie proportional zu den bezahlten Arbeitsstunden im Verhältnis zu den Arbeitsstunden für eine Vollzeitbeschäftigung im gesamten Monat berechnet. Das Gesetz gilt in Luxemburg rückwirkend ab dem 1. Januar 2024.