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15. August 2020

Luxemburg verstärkt Mieterschutz


Angesichts des starken Anstiegs der Mietmarktpreise in Luxemburg in den letzten Jahren hat es sich als erforderlich erwiesen, die Entwicklung der Mieten und Maklergebühren zu regulieren. Künftig wird der Mieter besser geschützt und informiert sein.

"Angesichts explodierender Preise wird die Regierung den privaten Mietmarkt umgestalten, um die Mieter besser zu schützen", versprach Henri Kox auf der Pressekonferenz vom 29. Juli 2020 und aktualisierte damit ein Gesetz aus dem Jahr 1955.

 

Schlüsselelemente der Änderungen des geltenden Rechts:

Die Vermittlungsgebühren werden zu gleichen Teilen von dem Vermieter und dem Mieter getragen. Gegenwärtig übernimmt der Mieter diese Kosten, obwohl der Makler vom Eigentümer beauftragt wird. 

Der gesetzliche Höchstbetrag der Mietzinsgarantie wird von 3 auf 2 Monatsmieten reduziert: Wenn der Mieter die Wohnung verlässt, gibt es zwischen den Parteien oft Uneinigkeit darüber, wann die Garantie zurückgegeben wird. Der Gesetzentwurf führt genaue Modalitäten zu diesem Thema ein, sowie eine Sanktion bei Nichteinhaltung der im Gesetz vorgesehenen Fristen.

 

Erleichterung der Vermietung und Stärkung der Rechte der Vertragsparteien durch folgende Regelungen:

  • Der Mietvertrag wird eine Erklärung enthalten, die bestätigt, dass die angegebene Miete die gesetzliche Obergrenze nicht überschreitet.
  • Angabe der Miethöchstgrenze bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum, insbesondere möblierten Zimmern
  • Abschaffung des Begriffs "Luxuswohnungen", der es erlaubte, die Mietobergrenze zu umgehen.
  • Klarstellung der Qualifizierung des Mietvertrags im Falle einer Mietvertragsverlängerung: Das Gesetz von 2006 wird in dem Sinne klargestellt, dass im Falle einer Verlängerung eines Mietvertrags der verlängerte Mietvertrag zu einem Mietvertrag auf unbestimmte Zeit wird (und nicht wie bisher auf einen festen Zeitraum).
  • Vermietungskommissionen: Mieterinnen und Mieter, die an einem Ort wohnen, an dem die zuständige Vermietungskommission wegen einer Vakanz eines Beisitzers nicht tagen kann, haben jetzt die Möglichkeit, sich direkt an den Friedensrichter zu wenden.

 

Der in der Abgeordnetenkammer vorgelegte Text, hofft Kox, werde "so bald wie möglich" in Kraft treten. Die nächsten Schritte sind die Stellungnahme des Staatsrates und dann Diskussionen im Ausschuss der Kammer, bevor über den Text abgestimmt wird.

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